Ausfuhrbestimmungen

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WERner

Re: Ausfuhrbestimmungen

Beitrag von WERner » Di 30. Dez 2014, 14:17

http://www.kefairport.is/English/Before ... AT-Refund/
VAT Refund

Value Added Tax refund
Value Added Tax (VAT) may be refunded to persons resident abroad on goods that they have purchased in this country, subject to the conditions of regulations.

The condition of a tax refund according to this regulation is that the buyer of the goods is a permanent resident of a country other than Iceland. As proof of permanent residence the buyer shall show a passport, a certificate of residence from the Icelandic Statistical Bureau, or other documents that unequivocally prove permanent residence in another country. Foreigners with permanent residence in Iceland do not have the right to a refund in accordance with this regulation.

In order to obtain a refund, all of the following conditions must be met:

The buyer will bring the goods out of the country within three months of the purchase.
The purchase price of the goods with VAT is a minimum of ISK 4,000.
The articles along with required documents are produced at departure.

VAT may be refunded of goods on the same receipt if their total value is ISK 4,000 or more including VAT, even though one or more items does not reach the required minimum value.

On departure from the country through Keflavik International Airport, the buyer shall produce the articles along with a refund cheque to the refund service provider, who will purchase it subject to the fulfilment of all the conditions of this regulation. The refund provider may not purchase the cheque unless the buyer supplies sufficient proof that s/he is a permanent resident abroad. If the amount of the refund exceeds ISK 5000, the customs authorities shall confirm the export of the goods with a signature on the cheque.

The National Bank of Iceland in Leifur Eiriksson Terminal is responsible for refunding VAT. The bank is located on the second floor after passing through weapons control in Customs.
Weitere Info´s auf der isländischen Zoll-Seite, englisch:
http://www.customs.is/displayer.asp?cat_id=302

In Keflavik Airport the office is just after the check-in table, across the hall from the cafeteria.
In Seyðisfjörður the main office is the ferry terminal.
For sailboats, cruise ships, private aircrafts and other vessels customs officers arrive on board for the customs clearance before departure, according to appointments made by the vessels captain.
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Monique
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Re: Ausfuhrbestimmungen

Beitrag von Monique » Di 30. Dez 2014, 15:16

@Carlotta: Was genau ist die Frage mit der Gültigkeit?

So lange du nur Belege hast, bei denen du weniger als 5.000 kr VAT wieder bekommst, gehst du mit denen ganz normal auf die Fähre und reichst sie an der Rezeption ein. Der Nachteil ist, dass die auf der Fähre isk in dänische Kronen rechnen und dann dänische Kronen in Euro und dir zusätzlich ihre Umrechnungspauschale aufdrücken. Kommt also ganz schön wenig dabei heraus. Vorzeigen beim Zoll im Fährterminal muss man nur, wenn der VAT-refund auf einem Beleg mehr als 5.000 kr beträgt.

Nun weiß ich nicht genau: Es gibt im Terminal nahe der Toiletten noch einen Briefkasten. Wahrscheinlich kann man auch dort seine Belege reinwerfen und bekommt das dann auf die Kreditkarte erstattet. Habe ich aber noch nicht ausprobiert.

Was die Fleischgeschichte angeht: Ich habe jetzt schon 2x je 10 kg Lammfleisch tiefgefroren direkt vom Schlachter aus Island mit nach Deutschland genommen (im Hauptgepäck) - es gab keine Probleme.

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carlotta
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Re: Ausfuhrbestimmungen

Beitrag von carlotta » Di 30. Dez 2014, 19:32

Mit Gültigkeit meinte ich, ob sich da was geändert hat seit 2011. Wollte diese Möglichkeit auch nur noch mal erwähnen. (Meine mich zu erinnern, das die Belege einen TaxFree-Vermerk haben mussten).

Für die Briefkasten-Geschichte muss man zusätzlich zu den Belegen so ein Formular ausfüllen.

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Verðandi
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Re: Ausfuhrbestimmungen

Beitrag von Verðandi » Mi 14. Jan 2015, 09:58

Monique hat geschrieben:
Nun weiß ich nicht genau: Es gibt im Terminal nahe der Toiletten noch einen Briefkasten. Wahrscheinlich kann man auch dort seine Belege reinwerfen und bekommt das dann auf die Kreditkarte erstattet. Habe ich aber noch nicht ausprobiert.
Man kann seine Belege auch im Umschlag direkt an die entsprechende Gesellschaft schicken.
Ich selber benutze seit Jahren schon den Briefkasten am Flughafen, einfach, weil man sonst meist ewig warten muss.

@Carlotta
Man braucht natürlich diesen Refund- Papierkram, also schon beim Kauf danach fragen
Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
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Re: Ausfuhrbestimmungen

Beitrag von Blacky » Mi 14. Jan 2015, 15:37

Aaalsooo, man kann sich den refound auch schon in Reykjavík auszahlen lassen (sogar in verschiedenen Wunschwährungen!) oder auch bei der Landsbankinn im Abflugbereich des Flughafens. Auch das Gutschreiben auf Kreditkarte ist möglich. Am Flughafen lässt man sich dann besser ein bisschen Zeit, da dort zu Stoßzeiten recht viele Leute mit viel Papierkram anstehen. Aber die Damen sind in der Regel sehr fix und routiniert.
(Die Belege wirft man danach am besten in den Briefkasten im selben Bereich. Zur Not kann man sie auch noch zu Hause abschicken. Man muss halt nachweisen, dass man das Land verlassen hat.)
Früher war es so, dass man offiziell die ungebrauchte, originalverpackte Ware vorzeigen musste. eine Ausnahme waren Wollwaren. Ich habe aber noch nie, weder an der Fähre oder am Flughafen erlebt, dass etwas kontrolliert würde. Auch auf den Tax Free-Formularen ist dieser Hinweis nicht mehr zu finden. Nur wenn die Rückerstattung 5.000 ISK übersteigt, muss man die entsprechende Ware beim Zoll vorzeigen.
Im Prinzip ist jeder Händler in Island auf "Tax free buy" eingerichtet. (Bisher hat es nur an einem kleinen Hofladen mal nicht geklappt.) Der Einkauf muss nur 4000 ISK übersteigen.
Man bekommt alles wunderbar vorbereitet schon an der Kasse, meistens noch mit einem Extra-Umschlag, einer Kurzanleitung und Hinweise, wo man sein Geld zurück erhalten kann. Dann hat man nur noch ein wenig Ausfüllarbeit (Kreditkartennr., Personalausweisnr., Adresse usw.), aber es ist kein bisschen kompliziert.
Ich lasse mir in der Regel meinen refound schon in Reykjavík oder spätestens am Flughafen in ISK auszahlen und kaufe davon am letzten Tag davon noch einmal ein oder gehe essen. :D
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lena
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Re: Ausfuhrbestimmungen

Beitrag von lena » Mi 14. Jan 2015, 17:52

Blacky hat geschrieben:Aaalsooo, man kann sich den refound auch schon in Reykjavík auszahlen lassen (sogar in verschiedenen Wunschwährungen!) oder auch bei der Landsbankinn im Abflugbereich des Flughafens. Auch das Gutschreiben auf Kreditkarte ist möglich.
Wenn man sich den Betrag bar auszahlen läßt, bezahlt man dafür eine Gebühr, die man bei Gutschrift auf die Kreditkarte nicht zahlt. Warum auch immer.
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Re: Ausfuhrbestimmungen

Beitrag von guefz » Mi 14. Jan 2015, 23:18

Hallo,

ich meine mich zu erinnern, dass mir 2012 bei der Kreditkarten-Variante auch etwas abgezogen wurde. Ist aber schon zu lange her, dass ich noch Details wüsste. Ich habe die Belege damals von zu Hause aus eingeschickt nachdem sie vom Zoll an der Fähre gestempelt wurden. Die Ware (Kleidung) musste ich jedenfalls vorzeigen, auf ungebraucht wurde aber nicht geprüft.

Günter

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