Kosten für das Verzollen von Waren bei der Einreise

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tosyncro
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Kosten für das Verzollen von Waren bei der Einreise

Beitrag von tosyncro » Di 3. Feb 2009, 20:13

Moin,

Kann mir bitte jemand sagen, was an Einfuhrzoll fällig wird?
Heißt das überhaupt Einfuhrzoll?
Naja, egal, es geht mir darum, daß ich alleine reise, zum Beispiel 2 Kisten Bier mitnehmen möchte, 12 Flaschen Wein und ca. 10 kg Futtereien, vll. sind es auch 15 kg.
Also, es geht um keine Handelsmengen, sondern um Mitbringsel, um Geschenke und Dinge für den Eigenbedarf.
Daß es keinen interessiert, ob ich 6 oder 7 Liter Bier mit habe, ist mir auch klar, aber irgendwo und irgendwann ist ja diese Toleranzgrenze überschritten.

Und, alles wegschmeißen, dafür noch Entsorgungsgebühr und Strafe zahlen, das wird sicher nicht billiger werden.-

Also, was kostet das "Übergepäck"?
Und, wer hat welche Erfahrungen gemacht?
Ich hatte bisher immer gutgelaunte und nicht zu pingelige Zollkontrollen, aber es gab auch nix zu finden, außer vll. ne Flasche Wein zu viel und 2 kg Futter...

Also, wer dazu etwas weiß, bitte ...immer her damit.
Am Sonnabend fährt die Fähre um 15.00 Uhr....

Danke, Gruß-Thorsten
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Wilfired75
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Beitrag von Wilfired75 » Mi 4. Feb 2009, 00:11

Der grundsätzliche Einfuhrzoll für Waren aus außerhalb von Island ist 50 % des Warenwertes (meine eigene Erfahrung hierzu: Kfz-Ersatzteile).

Die von dir genannten Beispiele betreffen aber wohl weniger den normalen Einfuhrzoll als viel mehr "Strafzoll" für Alk usw. in "Über-Mengen".

Wir hatten dieses Thema vor einiger Zeit hier im Forum schon mal intensivst erörtert, ich glaube, das war unter der Rubrik "Wirtschaft" - guck doch dort einfach mal nach, da müssten - bei sooo vielen Beiträgen - auch die für dich wichtigen Infos enthalten sein!
Lieber Leitwolf als Lemming
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tosyncro
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Beitrag von tosyncro » Mi 4. Feb 2009, 14:50

Moin Wilfried,

wieso Strafzoll?
Ich möchte ja die Bier- und Rotweinflaschen ordnungsgemäß angeben, und darauf den Einfuhrzoll bezahlen.
Also, 50% vom Warenwert als Zoll ?
Das würde heißen, ich benötige für JEDEN Artikel eine Kaufquittung?
Für jeden???
Ich meine, bei der letzten Diskussion zu diesem Thema ging es eher darum, wie man die Einfuhrsteuer am Besten umgehen könne etc.
Und, es gibng um die Freimengen.Aber, was es kostet, wenn ich mehr als die benannten Freimengen einführen möchte, DAS wurde nicht konkret benannt.
Das mancher wegen der zu deklarierenden 2 kg extra-Lebensmittel dann trotzdem durchgewunken wird, ist ja ne ganz andere Sache.

Also, 50 % auf den Einkaufspreis , hier in D-land?
Das würde sich zb. bei der Mitnahme von Bier trotzdem lohnen.....

Gruß-Thorsten

Wilfired75 hat geschrieben:Der grundsätzliche Einfuhrzoll für Waren aus außerhalb von Island ist 50 % des Warenwertes (meine eigene Erfahrung hierzu: Kfz-Ersatzteile).

Die von dir genannten Beispiele betreffen aber wohl weniger den normalen Einfuhrzoll als viel mehr "Strafzoll" für Alk usw. in "Über-Mengen".

Wir hatten dieses Thema vor einiger Zeit hier im Forum schon mal intensivst erörtert, ich glaube, das war unter der Rubrik "Wirtschaft" - guck doch dort einfach mal nach, da müssten - bei sooo vielen Beiträgen - auch die für dich wichtigen Infos enthalten sein!
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Wilfired75
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Beitrag von Wilfired75 » Mi 4. Feb 2009, 15:40

tosyncro hat geschrieben:Ich meine, bei der letzten Diskussion zu diesem Thema ging es eher darum, wie man die Einfuhrsteuer am Besten umgehen könne etc.
Also, 50 % auf den Einkaufspreis , hier in D-land?
Das würde sich zb. bei der Mitnahme von Bier trotzdem lohnen.....

Gruß-Thorsten
Hallo Thorsten!

Na ja, die Diskussionswendung von der Frage "Wieviel Zollgebühren" zur Frage "wird überhaupt kontrolliert oder nicht" habe unter anderem ich zu verantworten (incl. Schimpfe von Peter), weil mich grundsätzlich die Kontrolldichte mind. so sehr interessiert wie die Bestimmung an sich (als Polizist weiß ich ja selbst, dass die ausgefeiltesten Bestimmungen verpuffen, wenn überhaupt gar nicht kontrolliert wird). Bitte nicht verwechseln: Ich (und auch sonst niemand) will und kann hier keinesfalls irgendwelche Tipps abgeben, wie eine Kontrolle umgangen werden kann. Schon allein der Tipp ist strafbar, außerdem würde ich es niemandem empfehlen, eine VORHANDENE KONTROLLE zu umgehen (da kann man sich aus dem Vorwurf des Vorsatzes wohl nimmer rausreden).

Meine Erfahrung 50 % Einfuhrzoll bezieht sich auf NORMALE Waren (wie z. B. Kfz-Ersatzteile). Für Spirituosen gibt es bestimmt einen anderen Einfuhr-Zoll/Steuersatz - wurde der in dem anderen Thread nicht schon genannt? Wenn nicht, wer weiß es?
Lieber Leitwolf als Lemming
Volvo73

Beitrag von Volvo73 » Mi 4. Feb 2009, 19:55

50% auf Ersatzteile? Ohne Ersatzteile für den Volvo würde ich nur ungern nach Island fahren.

Ingo
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Wilfired75
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Beitrag von Wilfired75 » Mi 4. Feb 2009, 21:16

Volvo73 hat geschrieben:50% auf Ersatzteile? Ohne Ersatzteile für den Volvo würde ich nur ungern nach Island fahren.

Ingo
Die 50% Einfuhrzoll gelten für Neuware.
Ich denke mal, wenn du den Kofferraum voller alter, gebrauchter Ersatzteile hast (klar, Lichtmaschine, Anlasser, Verteiler, Bremstrommel, und zig Schalter und Stecker haben wir auch immer hinten drin liegen), fällt überhaupt kein Zoll an. Hab ich jedenfalls noch nie gehört, dass irgendjemand Gebrauchtteile verzollen musste.
Wenn du originalverpackte Neuteile zum Eigengebrauch ein- und anschließend logischerweise wieder ausführst, dürfte normalerweise auch kein Zoll anfallen. Evtl. aufwendiger Papierkrieg um den Nachweis des Eigengebrauchs bzw. vor allem das anschließende Wiederausführen zu belegen! (so ist jedenfalls bei der Einfuhr in die EU).

Habe 3 Erfahrungsbeispiele parat:

- gebrauchter Verteiler von deutscher Privatadresse an isl. Privatadresse: kein Zoll, keine Steuer
- neue Energiestation (Selbststarthilfegerät) von deutscher Privatadresses an isl. Privatadresse: kein Zoll, keine Steuer
- Neuware von schwedischem Händler (Altyco, den kennst du vielleicht als Volvo-Fahrer, oder haben die nur die Volvo-Geländewagen, hm...?) an isl. Privatadresse: Abholung des Päckchens direkt beim Zoll in Rvk. und kräftige Versteuerung

Wäre ja jetzt beinahe in die Verlegenheit gekommen, nen Tipp zu geben :wink:
Aber 1 und 1 zusammenzählen kann ja jeder selber :wink:
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MartinB
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Beitrag von MartinB » Do 5. Feb 2009, 12:25

Einfach formuliert: Der isl. Zoll ist kompliziert ... nicht jede(r) Zöllner(in), aber das Regelwerk. Man darf dort nicht nur den Zoll (im Sinne von Einfuhrzoll) bezahlen, sondern auch noch div. Steuern und Abgaben.

Sofern man keine Quittungen dabei hat, legt der Zoll für den evt. fälligen Einfuhrzoll dann die isl. Preise für die Berechnungen zu Grunde. Aber für den Eigenbedarf mitgeführte Ersatzteile dürften kein Problem darstellen, wenn man sie bei der Ausreise auch wieder dabei hat. Man braucht als Touri sein Auto ja auch nicht versteuern, wenn man es auf dem Rückweg wieder dabei hat. Dafür gibt's ja die netten Aufkleber an der Windschutzscheibe.

Zum eigentlichen Zoll kommen dann noch Steuern und Abgaben, wie z.B. die Alkoholsteuer und evt. auch Mehrwertsteuer ... Schon die Berechnung der Alk-Steuern ist komplizierter, weil zunächst auf den rechnerischen reinen Alkohol umgerechnet wird und dieser dann zu versteuern ist. Ich meine mich zu erinnern, dass bei Überschreitung der Freimenge die gesamte Alkoholmenge zu versteuern ist und nicht nur der Anteil, der die Freimenge überschreitet.

Beim Versuch ein paar Überkilo Trockenfutter anzumelden, schauten mich die Zöllner etwas kariert an, nachdem ich ihnen glaubhaft versicherte, dass ich nur 8 kg zuviel anmelden möchte - hauptsächlich Trockenfutter für Trekking. Nach kurzen isländischem Gespräch mit einem Kollegen, der mich ebenfalls anschaute, als sei ich nicht ganz dicht, meinte der Zöllner nur: o.k. Sie haben die Waren angemeldet, ich setze die Gebühren auf 0 ISK fest und wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt ...

Bei Alk werden sie das aber vermutlich nicht machen. Da muss man sogar bei Alk-Pralinen den Alkohol anmelden ....

Für genaueres hilft: Suchmaschine (ich meine Werner hat sich mal die Mühe gemacht, dass aufzubröseln), Anfrage beim isl. Zoll oder bei der isl. Botschaft. Wenn man sich nicht mit den komplexen Vorschriften auseinander setzen möchte, kann man ja auch Auflisten, was man mitnehmen möchte, wie z.B. 1 Person, xx l Bier (6%), y l Wein (10%), z L Schnaps (54%) und fragen, wieviel Kronen man bereithalten darf...

Gruß Martin

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