Typisch für D, ne sinnvolle Optimierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist also verboten?eugenb hat geschrieben:Hallo,
das Schneiden am Reifenprofil ist in D ganz eindeutig verboten, Alle Teile an einem Auto müssen in D eine Zulassung haben, auch Reifen, und die erlischt automatisch, wenn man daran herumschneidet. Und mit der Zusallung für die Reifen erlischt auch due Zulassung fürs Auto, das wird als verkehrsuntauglich beim TÜV eingestuft, da darfst Du nicht mal mehr wegfahren, sondern musst den Wagen aufladen lassen. Der Vollkaskoschutz erlischt auch. Ich würde das in D nicht riskieren.
viele Grüße
Clemens
Dann muss man es sich eben von nem TÜV-Prüfer eintragen lassen (wenn man denn einen findet, der seinen eigenen Grips einschaltet und ne sinnvolle Sicherheitsoptimierung auch ohne vorliegendes Gutachten einträgt, solche Prüfer soll es ja vereinzelt noch in D geben).
Einfachere Alternative (wenn das Fahrzeug alt genug ist): Ohne Betriebserlaubnis "zulassen", heißt in D z. B. Oldtimerwechselkennzeichen. Da zählt dann keine HU mehr, sondern "nur" noch ECHTE Verkehrssicherheit, und die wird mit dem Profilblöcke einschneiden eindeutig und wissenschaftlich nachweisbar erhöht.
Ein Hoch auf den isländischen Pragmatismus - sogar bei den Behörden! Da geht´s hauptsächlich um Zweckmäßigkeit und net die Versklavung unter irgendeinen schon längst wieder hinfällig gewordenen Paragraphen...