Fahrzeugkauf in Island

Die anspruchsvollere Art, mit dem Auto durch Island zu reisen.
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Sæmundur
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Re: Fahrzeugkauf in Island

Beitrag von Sæmundur » Sa 20. Aug 2011, 23:46

Ich verfolge diese Diskussion mit großem Interesse. In der Frage, ob Abgaben nach Art der Vörugjöld in der EU eingehoben werden dürfen, sehe ich aber wenig Interpretationsspielraum.

Die rechtliche Grundlage des freien Warenverkehrs in der EU findet sich in Artikel 28 bis 37 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Demnach umfasst die Zollunion u. a. das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie das Verbot von mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung. Laut EuGH gelten als Maßnahmen gleicher Wirkung alle staatlichen Maßnahmen, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern (Dassonville-Entscheidung).

Nach meinem Verständnis müssten daher im Fall eines EU-Beitritts Islands sämtliche Steuern, die den freien Warenverkehr behindern (z. B. Vörugjöld), aufgehoben werden.

Beste Grüße
Ulrich
Fǫgr er hlíðin, svá at mér hefir hon aldri jafnfǫgr sýnzk, bleikir akrar ok slegin tún, ok mun ek ríða heim aptr ok fara hvergi.
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WERner

Re: Fahrzeugkauf in Island

Beitrag von WERner » So 21. Aug 2011, 01:04

Nach meinem Verständnis müssten daher im Fall eines EU-Beitritts Islands sämtliche Steuern, die den freien Warenverkehr behindern (z. B. Vörugjöld), aufgehoben werden.
ich bin kein Jurist oder sowas ähnliches, trotzdem seh ich das anders...das Vörugjald behindert nicht den freien Handel, es ist eine Verbrauchsteuer die der isländische Endverbraucher letztendlich bezahlen muss....
z.B.:VW kann ohne Probleme Autos nach Island exportieren und bekommt sein Geld....was die dann letztendlich im Lande kosten ist denen doch "piepegal". Eine Behinderung wäre es, wenn VW das Vörugjald bezahlen müsste um seine Autos nach Island zu exportieren.

Seis drum, die Zukunft wird es zeigen...oder auch nicht... ;)....Það kemur í ljós....

Eine Definition von Vörugjald des isländischen Finanzamtes hab ich hier gefunden, möglicherweise hilft das zu besserem Verständniss:
http://www.rsk.is/rekstur/skattar/voru

und hier die google Übersetzungen des ersten Kapitels, einmal in deutsch (wie so oft etwas lustig..) und in englisch (ist meiner Meinung nach exakter):
General

Die Verbrauchsteuer wird eine Gebühr, die auf steuerpflichtige Waren importiert oder das BIP auferlegt ist und in Volumen und Preis dividiert.

Steuerpflichtige Produkte sind mit Überschriften in Anhang I des Gesetzes aufgeführt. 97/1987 auf der Verbrauchssteuer. Die wichtigsten Produkte, die das Verbrauchssteuer auf Zucker, Süßwaren, beleuchtet Gummiprodukten, verschiedene Baumaterialien, Autoteile, Maschinen, Aufzüge, Beleuchtung, Beschilderung und Geräte.

Wenn ein Produkt ist kostenpflichtig bei der Einfuhr ist die Herstellung, Verarbeitung und Verpackung die gleichen Produkte in diesem Land auch zu versteuern.

Die Verbrauchsteuer wird in Volumen und Preis dividiert. Die Höhe der Gebühr beträgt 16, 20, 24, 30, 50, 60, 80, 100, 120, 130, 160 und 800 Mio € in Pfund oder Gallonen, ist der Preis, Geschwindigkeit 15, 20 oder 25 Prozent Ladung auf Steuer-oder Erzeugerpreise. Jede Charge wird für jeden Produkttyp wird in Anhang I der Akte angegeben. 97/1987 auf der Verbrauchssteuer
General

Excise duty is a charge that is imposed on taxable goods imported or the GDP and is divided into volume and price rate.

Taxable products are listed with headings in Appendix I of the Act. 97/1987 on the excise tax. The main products bearing the excise tax on sugar, confectionery, rubber products, various building materials, auto parts, machinery, elevators, lighting, illuminated signs, and appliances.

If a product is chargeable at importation is manufacturing, processing and packaging the same products in this country also taxable.

Excise duty is divided into volume and price rate. The amount of fee is 16, 20, 24, 30, 50, 60, 80, 100, 120, 130, 160, and 800 million charge in pounds or gallons, the price rate is 15, 20 or 25 percent charge on tax or output prices. Each charge is for each product type is further specified in Annex I to the Act. 97/1987 on the excise tax.
Ich für meinen Teil lasse es nun mal über "ungelegte Eier" zu diskutieren....was nun mit Island und der EU wird, das wird noch dauern.......bis...... :?:
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Sæmundur
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Re: Fahrzeugkauf in Island

Beitrag von Sæmundur » So 21. Aug 2011, 09:58

Danke, WERner. Deine Meinung hat sich durch meine weiteren Recherchen bestätigt:

Eine ähnliche Situation besteht bei der österreichischen Normverbrauchsabgabe, die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich erhoben wird. Ob es sich hierbei um eine "Abgabe gleicher Wirkung" (wie ein Einfuhrzoll) handelt, hat der EuGH z. B. in der Rechtssache C-387/01 am 29.04.2004 entschieden. Der betreffende Leitsatz aus dem Urteil lautet:
Eine Verbrauchsabgabe auf die Zulassung eingeführter Gebrauchtfahrzeuge ist eine inländische Abgabe, deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht anhand der Artikel 23 EG und 25 EG über Abgaben gleicher Wirkung, sondern anhand des Artikels 90 EG über inländische Abgaben zu prüfen ist, da sie offensichtlich fiskalischer Art ist und nicht deshalb erhoben wird, weil die Grenze des Mitgliedstaats, der sie eingeführt hat, überschritten wird, sondern aufgrund anderer Faktoren, zu denen die Erstzulassung des Fahrzeugs im Gebiet dieses Staates gehört, und daher Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung ist, die Gruppen von Waren systematisch erfasst.
Ein wesentlicher Aspekt besteht aber darin, dass die Normverbrauchsabgabe nicht beim Kauf oder bei der Einfuhr des Fahrzeugs, sondern eben bei der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs in einem bestimmten Mitgliedstaat erhoben wird. Nun könnte man meinen, dass man ein in einem Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug bei der Einfuhr in einen anderen Mitgliedstaat gar nicht einer neuen Zulassung unterziehen müsste. Laut EuGH (Urteil vom 21.03.2002 in der Rechtssache C-451/99) kann jedoch ein Staat unter bestimmten Bedingungen vorschreiben, dass ein
Fahrzeug im Inland zum Verkehr zugelassen sein muss, da die Zulassung die natürliche Folge der Steuerhoheit ist, die die Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts frei ausüben können.
Beste Grüße
Ulrich
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Re: Fahrzeugkauf in Island

Beitrag von WERner » So 21. Aug 2011, 18:58

Normverbrauchsabgabe
eine schöööne Wortschöpfung... :)

abschliessend: die ersten Einträge im Netz über das isl. Vörugjald sind aus den Jahren 1996/97.... und ich hatte mich doch etwas gewundert das noch niemand aus EFTA und EU da juristische Schritte eingeleitet hatte, zumindest ist mir nichts bekannt.
Die Krux ist, und wird es auch bleiben, das fast jeder, auch die Isländer, von ZOLL reden, weil diese Steuer vom Zollamt eingezogen wird.
Übersehen wird dabei oder es ist einfach unbekannt wie mir bis vor kurzem, das diese Steuer auch auf im Lande produzierte Waren erhoben wird, wenn deren Produktion einen Import beinhaltet..z.B. Lampen...produziert in Island aus importierten Teilen, beim Verkauf ist das Vörugjald fällig.
Zoll- oder Zollgebühren werden erhoben beim Grenzübertritt des jeweiligen Produktes, sind Bedingung das dieses Produkt überhaupt über die Grenze darf...das Vörugjald, die Normverbrauchsabgabe werden erst nach dem Grenzübertritt fällig...werden vom Staat eingezogen beim Verkauf des Produktes im Handel vom Endverbraucher oder wenn man selbst der Importeur ist und es selbst nutzt eben von demjenigen selbst.
Theoretisch könnte man ein nicht zugelassenes KFZ, auf einem Trailer z.B., importieren und in ein Museum oder eine Garage stellen...keine Abgaben (ausser evtl. :?: der MwSt)....falls dieses KFZ nun doch zugelassen wird oder weiter verkauft wird hält der Fiskus die Hand auf. Oder man nimmt sein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung etc. mit nach Island, innerhalb eines Jahres muss das Fahrzeug Island verlassen haben oder es muss in Island zugelassen werden mit allen anfallenden Steuern.

Mal zurück zum eigentlichen Thema Fahrzeugkauf in Island

Wenn du tatsächlich nur drei Wochen im Jahr das Fahrzeug nutzen kannst, rechnet sich das überhaupt nicht....Unterstellkosten, Standschäden usw., da käme es dich echt "billiger" ein Fahrzeug zu mieten....wenn du es deutlich öfter nutzen kannst, dann schon... ;)...müsste man mal durchrechnen, ich kenns nur von Charter-Segel-Schiffen ;) , ein eigenes Schiff rechnet sich erst ab etwa 8 Wochen Selbstnutzung.
Das Beste und einfachste wäre du hast Freunde oder gute Bekannte in Island wegen der Briefkasten-Adresse für die Kennitala
und
du schaust dich bei grösseren Händlern um wie (keine Schleichwerbung nun, nur ein Beispiel) Toyota Selfoss. Die haben Erfahrungen im Verkauf an Ausländer und sind bei allem bürokratischem Aufwand behilflich und kennen auch diverse "legale" Tricks des Money-Transfer zu besseren Umrechnungskursen.
MartinB
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Re: Fahrzeugkauf in Island

Beitrag von MartinB » Mo 22. Aug 2011, 13:04

EIn Unterschied zwischen der österreichischen "Norm...abgabe" und dem isländischen "Warengeld" scheint mir zu sein, dass das isl. Warengeld direkt mit dem Import verknüpft ist. Diese Kausalität könnte bei einer Mitgliedschaft in der EU-Zollunion möglicherweise im Widerspruch zu den dann geltenden Regeln stehen. Aber selbst wenn dies so wäre und das isl. Recht modifiziert werden müsste: Da die Österreicher ja eine EU-konforme Regelung im Einsatz haben, werden die Isländer sie vermutlich schlicht übernehmen. Es scheint ein Streit um des Kaisers Bart zu sein ...
der im Übrigen in der Tat nur wenig mit der ursprünglichen Frage zu tun hat.
Iðunn
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Re: Fahrzeugkauf in Island

Beitrag von Iðunn » Do 17. Nov 2011, 15:03

Hallo,

seit Längerem spiele ich nun schon mit dem Gedanken, meinem geliebten Twingo ein isländisches Kennzeichen zu verpassen. Deswegen habe ich erneut diese Diskussion aufgerufen. Mittlerweile gibt es einen neuen Internet-Rechner:

http://tollur.is/extern.asp?cat_id=1700

Wenn ich nun den Twingo, bei dem ich mit einem Wert von rund 1500 Euro rechne, dauerhaft nach Island nehmen möchte, komme ich auf aðflutningsgjöld von rund 160 000 ísk. Klingt ok, für den Preis finde ich so keinen Twingo bzw. kein twingo-ähnliches Gefährt auf Island.

Grüße
Iðunn
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Re: Fahrzeugkauf in Island

Beitrag von Iðunn » Mo 12. Dez 2011, 13:23

Nachtrag: Bei solchen Fragen ist Tryggvi Már vom Zoll der richtige Ansprechpartner.

Wenn übrigens auf dem Norröna-Ticket kein spezieller Wert für das Auto angegeben ist, weil es sich um ein Paket handelt, in dem auch die Kabine enthalten ist, rechnet der Zoll laut Tryggvi in der Regel mit 40 000 bis 50 000 ísk.

PS: Tryggvi hilft übrigens auch, wenn man als Tourist Fragen zum zeitlich gebundenen Mitnehmen von Autos hat (Stichwort: Grüner Zettel).
Jörn
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Re: Fahrzeugkauf in Island

Beitrag von Jörn » Fr 3. Feb 2012, 13:59

Ich würde gerne diesen Sommer nach der Islandtour mein Auto in Island verkaufen. Es ist ein:

Opel Frontera 2.2 Benziner (kurzer Radstand / 3 -türer)
BJ 2001, im Moment 125.000 km,
zuschaltbarer Allradantrieb (ohne Mitteldifferential), zuschaltbare Geländeuntersetzung,
das Auto ist (bislang) ein absolutes Straßenfahrzeug, wurde von einer Frau als Winterauto genutzt und hat im Sommer immer abgemeldet in einer Tiefgarage gestanden

Vielleicht kann man gemeinsam was organisieren. Ihr könnt mir gern auch eine PN schreiben.

Liebe Grüße
Jörn

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