Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
- didi
- Herrscher des Nordmeeres
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Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
habe heute erfahren, dass Holidayautos.de an den irischen Investor Etrawler verkauft wurde.
Dies erklärt auch die Veränderungen auf deren Homepage. Die Preissstruktur scheint sich deutlich gewandelt zu haben nach meinen bisherigen Erkenntnissen
Für besonders erwähnenswert halte ich die veränderten Versicherungsbedingungen:
Holidayautos hat jahrelang mit dem vollen Versicherungsschutz ohne Selbsteteiligung (incl. Reifen und Glas) geworben. Dies wurde nun von heute auf morgen umgestellt, einen deutlichen Hinweis auf diese wesentliche Änderung findet man auf der Homepage nicht, hier muss man schon ins Detail gehen, um das herauszufinden. Neuerdings scheint es diese Möglichkeit nicht mehr zu geben, höchstens noch eine Reduzierung der Selbstbeteiligung.
Also alles genau ansehen bei einer Buchung. Ich weiß nicht, was sich sonst noch so alles geändert hat.
Wenn man die 0800-Hotline anruft, kann es gut sein, dass man in Polen landet und jemand in der Leitung hat, der maximal englisch spricht.
Wer über ein Reisebüro bucht, für den gibt es diesen Sommer anscheinend noch die Möglichkeit, bei Holiday zu buchen (bin mir aber auch nicht ganz sicher).
Schade drum, eine vergleichbare Alternative als Empfehlung habe ich im Moment noch nicht, aber bis bei mir wieder eine Reise ansteht, werde ich vielleicht etwas finden.
Dies erklärt auch die Veränderungen auf deren Homepage. Die Preissstruktur scheint sich deutlich gewandelt zu haben nach meinen bisherigen Erkenntnissen
Für besonders erwähnenswert halte ich die veränderten Versicherungsbedingungen:
Holidayautos hat jahrelang mit dem vollen Versicherungsschutz ohne Selbsteteiligung (incl. Reifen und Glas) geworben. Dies wurde nun von heute auf morgen umgestellt, einen deutlichen Hinweis auf diese wesentliche Änderung findet man auf der Homepage nicht, hier muss man schon ins Detail gehen, um das herauszufinden. Neuerdings scheint es diese Möglichkeit nicht mehr zu geben, höchstens noch eine Reduzierung der Selbstbeteiligung.
Also alles genau ansehen bei einer Buchung. Ich weiß nicht, was sich sonst noch so alles geändert hat.
Wenn man die 0800-Hotline anruft, kann es gut sein, dass man in Polen landet und jemand in der Leitung hat, der maximal englisch spricht.
Wer über ein Reisebüro bucht, für den gibt es diesen Sommer anscheinend noch die Möglichkeit, bei Holiday zu buchen (bin mir aber auch nicht ganz sicher).
Schade drum, eine vergleichbare Alternative als Empfehlung habe ich im Moment noch nicht, aber bis bei mir wieder eine Reise ansteht, werde ich vielleicht etwas finden.
Re: Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
Halloo
Buchen kann man da scheins nichtmehr, die sind glaub sogar konkurs gegangen hat uns dann der neue Betreiber mitgeteilt, der die Firma aufgekauft hat. Und unsere Buchung wurde ienfach aufgelöst und wir wurden nie informiert darüber. Als wir dann 2 Wochen vor Abflug nochmal alles durchcheckten haben wir gemerkt, dass die Buchung nirgends mehr vorhanden war und die Kreditkarte auch nicht belastet wurde. Nach mehreren Mails erhielten wir dann die Info, dass die Firma nicht mehr existiere vom Vorbesitzer und wir ein neues Auto mieten sollen . Zum Glück haben wir dann bei einem anderen Anbieter noch was gefunden, aber natürlich mit Selbstbeteiligung. Wir haben uns damals für Holidayautos.de entschieden, weil sie so ein gutes Angebot gemacht hatten...
Liebe Grüsse
Buchen kann man da scheins nichtmehr, die sind glaub sogar konkurs gegangen hat uns dann der neue Betreiber mitgeteilt, der die Firma aufgekauft hat. Und unsere Buchung wurde ienfach aufgelöst und wir wurden nie informiert darüber. Als wir dann 2 Wochen vor Abflug nochmal alles durchcheckten haben wir gemerkt, dass die Buchung nirgends mehr vorhanden war und die Kreditkarte auch nicht belastet wurde. Nach mehreren Mails erhielten wir dann die Info, dass die Firma nicht mehr existiere vom Vorbesitzer und wir ein neues Auto mieten sollen . Zum Glück haben wir dann bei einem anderen Anbieter noch was gefunden, aber natürlich mit Selbstbeteiligung. Wir haben uns damals für Holidayautos.de entschieden, weil sie so ein gutes Angebot gemacht hatten...
Liebe Grüsse
Re: Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
Doch, man kann buchen, ich habs grad versucht. der Preis schien okay, und es gab ein Rundum-Sorglos-Paket dazu, dass eine erweiterten Ausschluss der Selbstbeteiligung von Allianz beinhaltet. Die Adresse ist übrigens die gleiche wie bei Arguscarhire und bei denen bedeutet die Allianzversicherung einen Ausschluss der Selbstbeteiligung.
Marled
Marled
Re: Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
Wir haben als Reisebüros die Information bekommen, dass Buchungen über Reisebüros für den Zeitraum ab 1. Nov nicht mehr angenommen werden und dass für alle bestehenden Buchungen nach dem 31. Oktober Lösungen gesucht werden (Stand 9. Juli) - eigene Buchungen ohne zwischengeschaltete Reisebüros sind weiterhin möglich und das Rundumsorglospaket wird nach wie vor erwähnt.
- didi
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Re: Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
habe mir aufgrund der Hinweise die Details nochmal genau angesehen.
Wenn man bei der Buchung auf den Button "Mietkonditionen" klickt kommt u.a. folgender Hinweis (Beträge beispielhaft für Toyota RAV4):
Abdeckung der Versicherung
Vollkaskoschutz (CDW): Inklusive 25.5% Steuern; Selbstbeteiligung 2,275 EUR
Verringerter Selbstbehalt im Schadensfall: 16 EUR pro Tag Inklusive 25.5% Steuern; Selbstbeteiligung 430 EUR
Diebstahlversicherung: Inklusive 25.5% Steuern; Selbstbeteiligung 2,275 EUR
Haftpflichtversicherung: Inklusive 25.5% Steuern
Die Beschädigung bzw. der Verlust von Reifen, Windschutzscheiben und Spiegeln kann Ihnen in Rechnung gestellt werden. Klären Sie dies bei Ihrer Ankunft mit dem Mitarbeiter der Mietwagenfirma.
Wenn Sie die Selbstbeteiligungs-Rückvergütungsversicherung von einem Dritten erwerben, muss der Kreditkarteninhaber seine Kreditkarte am Schalter der Mietwagenfirma vorlegen, damit der Mitarbeiter der Mietwagenfirma die Kaution autorisieren kann.
Wenn man dann weiter in den Mietkonditionen liest, kommt weiter unten dann noch ein Verweis auf
Versicherung
AGB für die Versicherung sind erhältlich unter:
https://cdn.cartrawler.com/insurance/20 ... B13_RZ.pdf
Dort gibt es dann tatsächlich Erklärungen, was das Rundum-Sorglos-Paket tatsächlich beinhaltet und was nicht:
§4 Bei welchen Schäden besteht kein Versicherungsschutz und welche Einschränkungen sind zu beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht
1. für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz vorsieht;
Somit wären eigentlich Glas- und Reifenschäden nicht versichert (weil die bei isländischen Vermietern nach meiner Kenntnis in der Regel ausgeschlossen sind auch bei CDW).
Dann gibt es aber einen weiteren Paragraphen, der solche Schäden dann doch wieder erstattungsfähig macht:
§ 1 Was ist versichert?
1. AGA erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe (siehe Überblick), wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrages gestohlen wird oder bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr beschädigt oder zerstört wird.
2. Abweichend von § 4 Nr.1 CDW erstattet AGA bis zur maximal vereinbarten Summe (siehe Überblick) die vertraglich geschuldeten erforderlichen Kosten, die der Vermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeuges in Rechnung stellt, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrages bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an Unterboden, Reifen, Windschutzscheibe sowie Dach beschädigt wird, soweit die bestehende Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters
hierfür keinen Versicherungsschutz vorsieht.
Es sieht für mich nach Studium dieser Unterlagen nun tatsächlich so aus, als ob auch unter den neuen Gegebenheiten ein vergleichbarer Versicherungsschutz wie früher bei Holidayautos angeboten wird. Das wäre ja schon mal ein Lichtblick. Aber wer konkretes Interesse hat, bitte selbst einlesen in den ganzen Unterlagen. Ich bin kein Fachmann für Versicherungsklauseln.
Preisvergleiche habe ich aktuell keine. Aber dafür gibts ja http://www.billiger-mietwagen.de da kann man sich mal etwas orientieren.
Wenn man bei der Buchung auf den Button "Mietkonditionen" klickt kommt u.a. folgender Hinweis (Beträge beispielhaft für Toyota RAV4):
Abdeckung der Versicherung
Vollkaskoschutz (CDW): Inklusive 25.5% Steuern; Selbstbeteiligung 2,275 EUR
Verringerter Selbstbehalt im Schadensfall: 16 EUR pro Tag Inklusive 25.5% Steuern; Selbstbeteiligung 430 EUR
Diebstahlversicherung: Inklusive 25.5% Steuern; Selbstbeteiligung 2,275 EUR
Haftpflichtversicherung: Inklusive 25.5% Steuern
Die Beschädigung bzw. der Verlust von Reifen, Windschutzscheiben und Spiegeln kann Ihnen in Rechnung gestellt werden. Klären Sie dies bei Ihrer Ankunft mit dem Mitarbeiter der Mietwagenfirma.
Wenn Sie die Selbstbeteiligungs-Rückvergütungsversicherung von einem Dritten erwerben, muss der Kreditkarteninhaber seine Kreditkarte am Schalter der Mietwagenfirma vorlegen, damit der Mitarbeiter der Mietwagenfirma die Kaution autorisieren kann.
Wenn man dann weiter in den Mietkonditionen liest, kommt weiter unten dann noch ein Verweis auf
Versicherung
AGB für die Versicherung sind erhältlich unter:
https://cdn.cartrawler.com/insurance/20 ... B13_RZ.pdf
Dort gibt es dann tatsächlich Erklärungen, was das Rundum-Sorglos-Paket tatsächlich beinhaltet und was nicht:
§4 Bei welchen Schäden besteht kein Versicherungsschutz und welche Einschränkungen sind zu beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht
1. für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz vorsieht;
Somit wären eigentlich Glas- und Reifenschäden nicht versichert (weil die bei isländischen Vermietern nach meiner Kenntnis in der Regel ausgeschlossen sind auch bei CDW).
Dann gibt es aber einen weiteren Paragraphen, der solche Schäden dann doch wieder erstattungsfähig macht:
§ 1 Was ist versichert?
1. AGA erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe (siehe Überblick), wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrages gestohlen wird oder bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr beschädigt oder zerstört wird.
2. Abweichend von § 4 Nr.1 CDW erstattet AGA bis zur maximal vereinbarten Summe (siehe Überblick) die vertraglich geschuldeten erforderlichen Kosten, die der Vermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeuges in Rechnung stellt, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrages bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an Unterboden, Reifen, Windschutzscheibe sowie Dach beschädigt wird, soweit die bestehende Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters
hierfür keinen Versicherungsschutz vorsieht.
Es sieht für mich nach Studium dieser Unterlagen nun tatsächlich so aus, als ob auch unter den neuen Gegebenheiten ein vergleichbarer Versicherungsschutz wie früher bei Holidayautos angeboten wird. Das wäre ja schon mal ein Lichtblick. Aber wer konkretes Interesse hat, bitte selbst einlesen in den ganzen Unterlagen. Ich bin kein Fachmann für Versicherungsklauseln.
Preisvergleiche habe ich aktuell keine. Aber dafür gibts ja http://www.billiger-mietwagen.de da kann man sich mal etwas orientieren.
Re: Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
Hallo Didi,
ich kämpfe mich gerade durch diese Versicherungsbedingungen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann betrifft das "Rundum-Sorglos-Paket" die Eigenbeteiligung. Im verlinkten PDF wird die Eigenbeteiligung bis zur maximalen Höhe von 3.000 EUR versichert.
Ich verstehe den
§1 Was ist versichert?
2. Abweichend von § 4 Nr.1 CDW erstattet AGA bis zur maximal vereinbarten Summe (siehe Überblick) die vertraglich geschuldeten erforderlichen Kosten, die der Vermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeuges in Rechnung stellt, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrages bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an Unterboden, Reifen, Windschutzscheibe sowie Dach beschädigt wird, soweit die bestehende Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters hierfür keinen Versicherungsschutz vorsieht.
so, dass mit dem Hinweis "(siehe Überblick)" die Eigenbeteiligung gemeint ist.
Da
§4 Bei welchen Schäden besteht kein Versicherungsschutz und welche Einschränkungen sind zu beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht
1. für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz vorsieht;
und der Inhalt der Hauptkaskoversicherung nicht bekannt ist, ist diese Eigenbeteiligung m.E. Nonsens, da der Mieter die Gesamtschadenssumme zu zahlen hat bzw. alles, was über die 3.000,- EUR hinaus geht.
So verstehe ich auch den Hinweis in den Mietbedingungen, dass die Kosten für Schäden an Dach, Unterboden, Glas und Reifen in Rechnung gestellt werden können.
Meiner Meinung nach passen die Mietwagenbedingungen und die Versicherungsbedingungen nicht wirklich zusammen.
Ich habe soeben eine Email an die im Impressum genannte Email-Adresse geschickt und bin gespannt, ob ich eine Antwort erhalte. Ein schriftlicher Kontakt in Deutschland ist ja nicht möglich und Versicherungsbedingungen möchte ich nicht telefonisch abklären.
Viele Grüße
Beate
PS: Ich hoffe, ich konnte zur weiteren Verunsicherung beitragen
ich kämpfe mich gerade durch diese Versicherungsbedingungen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann betrifft das "Rundum-Sorglos-Paket" die Eigenbeteiligung. Im verlinkten PDF wird die Eigenbeteiligung bis zur maximalen Höhe von 3.000 EUR versichert.
Ich verstehe den
§1 Was ist versichert?
2. Abweichend von § 4 Nr.1 CDW erstattet AGA bis zur maximal vereinbarten Summe (siehe Überblick) die vertraglich geschuldeten erforderlichen Kosten, die der Vermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeuges in Rechnung stellt, wenn das Mietfahrzeug während der Laufzeit des Mietvertrages bei einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr an Unterboden, Reifen, Windschutzscheibe sowie Dach beschädigt wird, soweit die bestehende Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters hierfür keinen Versicherungsschutz vorsieht.
so, dass mit dem Hinweis "(siehe Überblick)" die Eigenbeteiligung gemeint ist.
Da
§4 Bei welchen Schäden besteht kein Versicherungsschutz und welche Einschränkungen sind zu beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht
1. für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz vorsieht;
und der Inhalt der Hauptkaskoversicherung nicht bekannt ist, ist diese Eigenbeteiligung m.E. Nonsens, da der Mieter die Gesamtschadenssumme zu zahlen hat bzw. alles, was über die 3.000,- EUR hinaus geht.
So verstehe ich auch den Hinweis in den Mietbedingungen, dass die Kosten für Schäden an Dach, Unterboden, Glas und Reifen in Rechnung gestellt werden können.
Meiner Meinung nach passen die Mietwagenbedingungen und die Versicherungsbedingungen nicht wirklich zusammen.
Ich habe soeben eine Email an die im Impressum genannte Email-Adresse geschickt und bin gespannt, ob ich eine Antwort erhalte. Ein schriftlicher Kontakt in Deutschland ist ja nicht möglich und Versicherungsbedingungen möchte ich nicht telefonisch abklären.
Viele Grüße
Beate
PS: Ich hoffe, ich konnte zur weiteren Verunsicherung beitragen
- didi
- Herrscher des Nordmeeres
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- Registriert: Fr 22. Apr 2005, 19:32
- Wohnort: 74182 Obersulm
Re: Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
@Beate: mir ist das mit dem Paragraphen-Dschungel bei Holiday im Moment zu blöd.... Die früheren Mietbedingungen bis zum Verkauf des Unternehmens waren wesentlich einfacher zu verstehen. Für mich jedenfalls.
Meine letzten beiden Buchungen im September und Oktober 2013 habe ich daher bei sunnycars.de in München vorgenommen... ist alles problemlos gelaufen (hatte aber auch keinerlei Schäden, insofern ist das jetzt erst mal ein erstes Feedback). Das Auto in Island war dann von Hertz. Kann aber je nach Fahrzeugtyp auch von einem anderen Vermieter sein.
lg
didi
Meine letzten beiden Buchungen im September und Oktober 2013 habe ich daher bei sunnycars.de in München vorgenommen... ist alles problemlos gelaufen (hatte aber auch keinerlei Schäden, insofern ist das jetzt erst mal ein erstes Feedback). Das Auto in Island war dann von Hertz. Kann aber je nach Fahrzeugtyp auch von einem anderen Vermieter sein.
lg
didi
Re: Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
Hallo,
ich habe jahrelang meine Mietwagen (meist USA und auch mal in Island) bei Holiday Autos gebucht - früher war dort alles recht gut (Rundum Sorglos). Seit dem Besitzerwechsel interessiert mich Holiday Autos auch nicht mehr, denn es ist schlechter und wohl auch unübersichtlicher (Versicherung) geworden.
Auch andere Mütter haben schöne Töchter, aber im Augenblick suche ich selber noch für März 2014
ich habe jahrelang meine Mietwagen (meist USA und auch mal in Island) bei Holiday Autos gebucht - früher war dort alles recht gut (Rundum Sorglos). Seit dem Besitzerwechsel interessiert mich Holiday Autos auch nicht mehr, denn es ist schlechter und wohl auch unübersichtlicher (Versicherung) geworden.
Auch andere Mütter haben schöne Töchter, aber im Augenblick suche ich selber noch für März 2014
Re: Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
@Didi: Im März 2013 hatte ich auch noch die alten Bedingungen. Sunnycars ist leider etwas teurer .
@Raigro: Ich muss mich langsam entscheiden, will zwischen 02.12. und 09.12. dahin.
Viele Grüße
Beate
@Raigro: Ich muss mich langsam entscheiden, will zwischen 02.12. und 09.12. dahin.
Viele Grüße
Beate
Re: Wichtige Änderungen bei Holidayautos.de
Wir haben diesen Oktober durch Zufall unser Auto bei einem kleinen Reisebüro online gebucht:
http://www.linienflug.com/mietwagen.php
Der Voucher lautete auf CardelMar und am Ende war der Vermieter budget. Es war nur deutlich preiswerter. Wenn sie jetzt noch unseren Reifenschaden lt. dem Plus-Versicherungspaket regulieren, bin ich zufrieden.
Viel Spaß bei der Vorbereitung!
jorcor
http://www.linienflug.com/mietwagen.php
Der Voucher lautete auf CardelMar und am Ende war der Vermieter budget. Es war nur deutlich preiswerter. Wenn sie jetzt noch unseren Reifenschaden lt. dem Plus-Versicherungspaket regulieren, bin ich zufrieden.
Viel Spaß bei der Vorbereitung!
jorcor
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