Frage zum Zoll

Wie man sich bettet, so liegt man! Aber was gibt's zu essen?
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Monique
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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von Monique » Mi 4. Apr 2012, 14:54

@BEH: ... das führt hier zu weit ;) ... PN.
WERner

Re: Frage zum Zoll

Beitrag von WERner » Mi 4. Apr 2012, 16:37

....Also nicht: Die ersten x Liter Wein/Bier oder 3 kg Lebensmittel gehen frei durch und der Rest ist zu bezahlen, sondern beim Überschreiten bspw. der Alkoholfreigrenze ist für die gesamte Alkoholeinfuhr zu zahlen. Also ich denke, dass der Zöllner hier diskrete Kulanz gezeigt hat....


Da ist ein kleiner, aber entscheidender Gedankenfehler drinne....

Ich mach mal die Verwirrung komplett.... :D
Beispiele:
2 Party-Dosen Bier a 5 Liter, die eine ist "abgabenfrei" da sie unter die 6 Litergrenze fällt, die zweiten 5 Liter müssen nachversteuert werden. Ein Kasten/Karton Bier mit 12 Litern Bier in Flaschen/Dosen, da sind 6 Liter abgabenfrei....
oder Wein....5 Liter Wein im Spender-Karton (die Kartons mit Zapfhahn ;)), muss komplett nachversteuert werden, 5 Liter Wein in Flaschen, da fallen die Abgaben nur für 2 Liter an.
5kg Nudeln im Plastiksack, da fallen die Abgaben für 5 kg an...
5Kg Nudeln a 1 Kg-Paket, da fallen die Abgaben für 2 Kg an...
Was zählt ist die jeweilige End-Verpackung, "gesplittet" werden darf nicht, genauso wenig wie sich mehrere Personen die Frei-Grenze/-Beträge teilen dürfen...Mitbringsel/Geschenke z.B. da gilt eine jeweilige Obergrenze in isländischen Kronen für den Warenwert, wenn die Obergrenze bei einem Teil überschritten wird, darf der Restwert nicht von einer anderen Person "übernommen" werden, es sind somit Abgaben fällig für das ganze Teil...
Alles klaro? ;)
Das spielt hier für euch jetzt zwar nicht so die grosse Rolle, aber für jemanden wie Monique oder mich schon wenn ich von Shopping-Tour aus dem Ausland wieder hierher komme... :)
MartinB
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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von MartinB » Mi 4. Apr 2012, 19:02

Mir liegen jetzt drei Antworten in den Fingern, die irgendwie nicht still halten können:
1. Die Einfuhrregeln für "in Island lebende" unterscheiden sich von den Regeln für "nicht in Island lebende"
2. Dann sind die isl. Zollregeln "reisendenfreundlicher" als die deutschen.
3. Meinst Du jetzt Zoll, Steuern oder Abgaben?

*und_ganz_schnell_weg_bin*
WERner

Re: Frage zum Zoll

Beitrag von WERner » Mi 4. Apr 2012, 20:40

:D
ich fang mal hinten an:
Meinst Du jetzt Zoll, Steuern oder Abgaben?
ich meine die gesamten Abgaben, also eventuellen Zoll, Warengeld, Steuern (Alkohol, Tabak u.a.) und MwSt. Alles dies wird vom Zoll eingezogen....hatten wir aber schon mal...deshalb wird leider allzu oft von Zoll-(gebühren) gesprochen, der Löwenanteil sind aber die Steuern und das Warengeld.
Dann sind die isl. Zollregeln "reisendenfreundlicher" als die deutschen
Soweit ich weiss gilt die Regelung der Endverpackung auch in der BRD, also beim Bier z.B. die Flasche und nicht der gesamte Kasten, aber nicht bei z.B. bei einem Fass etc....;-) Die Regelungen im Einzelnen unterscheiden sich schon was darf und was nicht, aber das ist deutscher bzw. EU-Zoll.
Die Einfuhrregeln für "in Island lebende" unterscheiden sich von den Regeln für "nicht in Island lebende"
Nein, tuen sie nicht, aber welcher ausländische Tourist bringt denn schon 'nen halben Computer mit oder 'nen Fernseher oder 'ne Küchenmaschine oder...etc.pp... :?: Monique hat ja nun jedes Mal wenn sie nach Island kommt Waren dabei die hier bleiben und nicht wieder ausgeführt werden und ebenso ich auch ab und an... ausserdem müssen z.B. Waren die im Dutyfree nur bei der Ausreise erhältlich sind wie z.B. Unterhaltungselektronik oder Kameras etc. bei der Wiedereinreise deklariert werden... da hat schon mancher Isländer dumm in die Wäsche geguckt als er seinen IPod "verzollen" musste plus Strafe...
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Monique
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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von Monique » Mi 4. Apr 2012, 22:50

Danke Werner, hast mich entwirrt :) . Alles klar und nachvollziehbar.

Und ja, die Bezeichnungen dessen, was ich da alles zahlen musste, variierten ... von Skilagjald über Áfengisgjald bis Vörugjald ... hab das aber "leserfreundlich" alles mit "Zoll" betitelt 8-) . Ich erinnere mich an deine damaligen Ausführungen.

Monique
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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von jubdidudei » Di 24. Jul 2012, 17:04

Alles sehr interessant hier ;) da kann man doch einiges dazulernen. (Vielleicht habe ich letztes Jahr sogar Glück gehabt, dass man mich nicht herausgefischt hat bei all dem Tüten-Essen, das ich dabei hatte...)

Dann hätte ich allerdings noch eine Frage zur Ausreise (im Forum habe ich leider nichts dazu gefunden und auch Kollege Gogggle wusste nicht wirklich Rat):

Ich selbst fahre dieses Jahr leider nicht, dafür aber zwei Bekannte. Freundlicherweise wollen sie mir auf der Rückreise aus dem Dutyfree-Geschäft eine Buddel Brennivín mitbringen. Wäre auch noch eine zweit à 1 Liter drin?
Wie sind die "Ausfuhrbeschränkungen" oder gibt es dann Probleme mit dem deutschen Zoll???
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kaeltezone
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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von kaeltezone » Di 24. Jul 2012, 17:41

jubdidudei hat geschrieben:Wie sind die "Ausfuhrbeschränkungen" oder gibt es dann Probleme mit dem deutschen Zoll???
Ausfuhrbeschränkungen gibt es hierfür keine.

Bei der Einfuhr nach Deutschland ist es möglich 1 Liter Brennivin (Spirituose mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22%) pro Person (mindestens 17 Jahre alt) innerhalb der Reisefreigrenze abgabenfrei einzuführen.
jubdidudei hat geschrieben:Wäre auch noch eine zweit à 1 Liter drin?
2 Liter sind somit kein Problem bzw. abgabenfrei. Jeder weitere Liter würde knapp 7€ Einfuhrabgaben kosten, wenn ich es richtig im Kopf habe.

Gruß Stefan
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Monique
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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von Monique » Do 9. Mai 2013, 01:04

So, gleiches Spiel wie letztes Jahr ... Bier- und Weinmitbringsel habe ich brav angemeldet und die Abrechnung wieder nicht verstanden :?

Beispiel: 18 zusätzliche Flaschen Rotwein in der Kategorie irgendwas zwischen 2,25 und 15%. Dieses Mal habe ich pro Flasche 17,06 kr "Pfand" bezahlt. Und dann steht da halt "Alkoholsteuer 82,14 kr/cl af vínanda umfr. 2,25%" - ich vermute mal: Alkoholsteuer 82,14 kr/cl bei mehr als 2,25% Alkohol. Nun hatte ich 13,5 l und weiß nicht, wie man mit diesen Zahlen auf einen Steuerbetrag von 13.029 kr kommt - aber das hat der Computer so ausgerechnet. Darauf dann noch noch MwSt. Am Ende kam ich mit allem auf 1.000 kr pro Flasche. Rechnet sich für diejenigen, für die ich es mitbringe, immer noch, aber ich verstehe halt die Rechnung nicht. Für euch soll das nur eine Hausnummer sein.

Der halbe Kasten Bier (die andere Hälfte ist ja frei, wenn man ansonsten 3 l Wein duty free einführt) kostete gesamt 2.252 kr.

Für die Menge an Fahrzeugen und vor allem WoMos an Bord waren wir erstaunlich wenige, die sich freiwillig beim Zoll meldeten ...

Falls jemand von euch auch mal in die Verlegenheit kommt, Weinimporteur für Freunde zu spielen: Ich hatte vorab beim Zoll nachgefragt, ob es irgendein Limit gibt, wieviel man - gerade bei Alkohol - mitbringen darf, wenn man es verzollt, hatte aber keine Antwort bekommen. In Seydisfjörður hieß es dann: "As much as you want, there is no limit."
WERner

Re: Frage zum Zoll

Beitrag von WERner » Do 9. Mai 2013, 04:12

Nun hatte ich 13,5 l und weiß nicht, wie man mit diesen Zahlen auf einen Steuerbetrag von 13.029 kr kommt - aber das hat der Computer so ausgerechnet
So'ne Computer-Maschine is ja auch nur'n Mensch...oder? :mrgreen:

Zum besseren Verständniss... :)

:arrow: http://www.tollur.is/extern.asp?cat_id=1700
18 Flaschen Wein a 14%.jpg
18 Flaschen Wein a 0.75 l Inhalt und 14% alc. ergeben exakt 13.029 Alkohol-Steuer...;). alles zusammen 16.737. Den Wert für die Ware und den Transport haben die anscheinend "unter den Tisch" fallen lassen...Glück gehabt...oder irre ich mich da?...

Schönen Feiertag noch...
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inselmensch
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Re: Frage zum Zoll

Beitrag von inselmensch » Do 9. Mai 2013, 09:04

Leider finde ich mich auf der Seite nicht zurecht.
Findet man da was über des Verzollen von Tabak?
bzw. gibt es großen Ärger, wenn mann etwas mehr mit hat?

Gruß Inselmensch

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