Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
Ich habe heute Post von sie Berlin bekommen: " wie wir unserer flugdokumentation entnehmen, war ein außergewöhnlicher Umstand verantwortlich dafür, dass ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt werden konnte. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, das vor diesem Hintergrund der Haftungseintritt als Luftfrachtführer für etwaige Folgekosten ausgeschlossen ist." UNVERSCHAEMT!!!! UNFASSBAR!!!
Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
Noch hast Du Chancen, das bei Fairplane einzureichen. Wenn ich das richtig verstanden habe, kostet das nix, wenn kein Erfolg- ansonsten behalten sie einen beachtlichen Betrag ein, aber lieber 280 € Entschädigung als gar nix !
Solchen Machenschaften muß man entgegentreten.
Die Maschinen haben kaum noch Standzeiten am Boden, werden so immer anfälliger für technische Defekte, weil sie nicht genügend gewartet werden könne, was auf Kosten der Sicherheit der Passagiere geht.
Kommt natürlich dann wieder eine Stimme aus den Vorstandsetagen- der Verbraucher will es so, er will ja billig fliegen".
Der Konkurrenzdruck darf aber nicht dazu führen, das am Ende Unfälle passieren !
Mit einem nicht durchgeführten Flug kann man ja noch leben
Solchen Machenschaften muß man entgegentreten.
Die Maschinen haben kaum noch Standzeiten am Boden, werden so immer anfälliger für technische Defekte, weil sie nicht genügend gewartet werden könne, was auf Kosten der Sicherheit der Passagiere geht.
Kommt natürlich dann wieder eine Stimme aus den Vorstandsetagen- der Verbraucher will es so, er will ja billig fliegen".
Der Konkurrenzdruck darf aber nicht dazu führen, das am Ende Unfälle passieren !
Mit einem nicht durchgeführten Flug kann man ja noch leben
Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
Wie gesagt, wenn du die Geduld hast, schick nach zwei Monaten den Schriftverkehr mit AirBerlin zusammen mit den Screenshots von den zum damaligen Zeitpunkt erfolgreich durchgeführten Flügen (von Kopenhagen, London, Amsterdam, Warschau, Paris, Lyon, Berlin, Barcelona, ...) an https://soep-online.de/. Es ist doch irgendwie wenig glaubwürdig, dass die wenigen km und Minuten Unterschied zu den anderen Flügen rechtfertigen können, dass gerade dieser eine Flug aufgrund eines Unwetters nicht durchgeführt werden konnte.
- NeitherErnie
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
Kannst sie ja mal fragen, welchen Umstand genau sie meinen. Dein Anwalt hat die Liste durchgeführter Flüge und meteorologischer Meßwerte inkl. Sandsturm/Erdbeben/Vulkanausbruch/etc. von diesem Tag vorliegen und ein hinzugezogener Fachmann kann nichts dergleichen identifizieren.Steffi30 hat geschrieben:"wie wir unserer flugdokumentation entnehmen, war ein außergewöhnlicher Umstand verantwortlich dafür, dass ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt werden konnte"
Zwischen Seyðisfjörður und Keflavík liegt nunmal eine kleine unwegsame lnsel namens Ísland (WERner)
Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
So, hatte gestern endlich Zeit, mich um diese Sache zu kümmern. Habe erstmal den Weg über das Beschwerdeformular auf der Webseite von AirBerlin genommen. Ich habe allerdings für die Rückmeldung direkt eine Frist von 10 Tagen gesetzt und für den Fall, dass sie sich auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen wollen, eine ausführliche Erklärung gefordert.
Im Grunde gilt: Wenn sie wirklich eine Flugdokumentation haben, aus der einwandfrei hervorgeht, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag, dann können sie diesen Umstand auch in allen Details an die Kunden weitergeben. Und das wäre von ihrer Seite sogar das klügste. Denn die Beweislast wird Kunden abschrecken, weiter dranzubleiben. Wenn AirBerlin allerdings herumdruckst und sich ziert, nähere Details zu verraten, dann kann man davon ausgehen, dass sie blöffen. Warum sonst sollten sie die Details zurückhalten?
Im Grunde gilt: Wenn sie wirklich eine Flugdokumentation haben, aus der einwandfrei hervorgeht, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorlag, dann können sie diesen Umstand auch in allen Details an die Kunden weitergeben. Und das wäre von ihrer Seite sogar das klügste. Denn die Beweislast wird Kunden abschrecken, weiter dranzubleiben. Wenn AirBerlin allerdings herumdruckst und sich ziert, nähere Details zu verraten, dann kann man davon ausgehen, dass sie blöffen. Warum sonst sollten sie die Details zurückhalten?
Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
Wie erwartet hat AirBerlin heute auch meine Beschwerde (mit der gleichen knappen "Begründung") zurückgewiesen. Ich habe daraufhin nun die entsprechenden Daten an die Schlichtungsstelle (SOEP, http://www.soep-online.de) weitergeleitet. Ich melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt.
Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
Ich habe den letzten Versuch gestartet und AirBerlin gebeten mir die Flugdokumentation zur Überprüfung zu zuschicken. Habe eine Frist von 2 Wochen gesetzt, meine Folgekosten wieder aufgelistet und die Bitte mir sonst das Geld zu überweisen. Versuchen kann man es ja! Es aergert mich dermassen, dass ich wahrscheinlich über dieses Portal gehen muss und diese 20% abdrücken muss. Wenn es wenigstens einen vernünftigen Grund geben würde, aber das glaube ich ja nicht...
Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
@tuxor: sind dir denn auch Folgekosten entstanden?
Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
Ich erwähnte es weiter vorne schonmal: Ich nahm in einem ähnlichen Fall einen Fachanwalt für Reiserecht, der seine Vergütung dann direkt bei der Fluggesellschaft eintrieb. Vorteil: Keine Kosten für mich und für den Gegner wurde es dann noch teurer, als wenn sie sich direkt nach Recht und Gesetz verhalten hätten. Rache muss sein...Steffi30 hat geschrieben: Es aergert mich dermassen, dass ich wahrscheinlich über dieses Portal gehen muss und diese 20% abdrücken muss.
Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF
Habe gerade bei "soep" nachgelesen. Nehmen die wirklich gar nichts für die Schlichtung? Auch nicht wenn ich gut bei weg komme?
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