Derzeit bin ich am planen für meine Islandreise im April-Mai.
Was mich ziemlich irritiert, sind die unterschiedlichen Angaben des Warenwertes von mitgebrachten Lebensmitteln.
Zwischen 4000 ISK und 36000 ISK lässt sich so einiges finden.
Weiss jemand bescheid, wie hoch der Warenwert aktuell sein darf?
Extra Gebühren beim Zoll wollte ich eigentlich nicht bezahlen.
Hallo,
ist hier schon mal einer auf Lebensmittel vom Zoll kontrolliert worden?
3kg lassen sich einfach belegen aber wie will der Zoll den Warenwert ermitteln? (Wenn kein Etikett vorhanden ist)
Gruß
Luxario
... vermutlich wie bei den Geschenken, wenn man keinen Nachweis hat ... sie schätzen. Siehe dazu hier.
Ich selbst wurde schon kontrolliert, hatte aber nie mehr als 3 kg dabei. Freunde von mir hatten vorsichtshalber mal ne Lebensmittelliste inkl. Preisangabe dabei --> die 3 kg pro Person wurden an erster Stelle mit den teueren Lebensmitteln "besetzt", damit sie notfalls bei den Mehrkilos nur noch die billigen verzollen müssen. Sie wurden auch kontrolliert und durften, wenn ich mich recht erinnere, ohne Zollzahlung weiter. Glück gehabt.
Zwei Anmerkungen:
1. Wenn die isländische Zöllner eine Schätzung vornehmen, dann auf Basis isländischer Preise.
2. Wenn die Freigrenze (offiziell) überschritten wird, ist ALLES zu verzollen / zu versteuern (nicht nur in Island) und nicht nur der "zu viel Anteil"!
Hier kann man sich behelfen, wenn man mit mehreren Personen unterwegs ist: Die "teuren" Dinge werden jeweils so zugeordnet, dass alle bis auf eine Person in den Freigrenzen bleiben und die übrig gebliebene Person "den Rest" einführt und verzollt und versteuert.
Mir wurde von "Langzeiturlaubern" berichtet, das Lebensmittel bis zu 3kg Gewicht abgabenfrei sind, jedes weitere "angefangene" Kilo wird pauschal mit einem Betrag von ...nicht mehr ganz sicher ob es so richtig ist...250 Kronen belegt.
Und ab einem bestimmten Warenwert (65.000Kr.vermutlich) gilt das gesamte Paket als "Import", dann sind Zoll und Mehrwertsteuer fällig. Nur dann sollte auch ein Beleg über den Kaufpreis vorliegen.
Wir haben gestern mal ein wenig eingekauft für unseren anstehenden Urlaub (Reis, Nudeln, Schokolade, Fertigtüten). Ich denke dabei sollte es ja keine Probleme geben. Anders ist dies evtl. bei einer verschweisten Salami. Wir können nicht richtig finden, ob man die mitnehmen darf.
Die EInfuhr von unverpackten Fleischprodukten ist nicht zulässig. Dazu gehört auch geräucherter Schinken etc. Konserven mit dem fleischigem Inhalt dürfen eingeführt werden.