ich habe nach "Rettung" geforscht im Forum und zwei interessante Faelle gefunden:
+ "Dieter" wurde per Helikopter vom Langjökull gerettet
+ ein Fahrzeug blieb auf der F910 liegen und wartete zwei Tage auf Rettung
Zum ersten Fall:
Wer hat die Kosten fuer die Rettung (ich weiss dass eine Betriebsstunde eines Helikopters sehr teuer ist) uebernommen? Spielt die Einordnung in Fahrlaessigkeit oder grobe Fahrlaessigkeit eine Rolle? (ich glaube in Deutschland muss man fuer einen Rettungseinsatz der Feuerwehr nichts bezahlen wenn es nicht grob fahrlaessig ist (z.B. im Eis auf einem abgesperrten See einbrechen)
Gibt es eine Versicherung fuer Trekking-Leute? In der Schweiz glaube ich dass man jeden Einsatz eines Hubschraubers immer bezahlen muss. Der Deutsche Alpenverein bietet dafuer glaube ich eine Versicherung an)
Zum zweiten Fall:
Angenommen ich wuerde allein "rumfahren" und haette mich auch bei einer Huette oder sonstwo abgemeldet. Da ich mich nicht zurueckmelde (mein Auto ist mit einem ad hoc nicht reparierbaren Lenkschaden liegengeblieben) veranlassen diese nach der vereinbarten Zeit eine Suchaktion. Wer traegt diese Kosten? Wie geht dann die Geschichte weiter? Wer ist der "zustaendige Ansprechpartner" fuer die Bergung des Fahrzeugs? Gibt es eine einschlaege Organisation/Unternehmen in Island das Fahrzeuge aus dem Hochland birgt/schleppt? Wer traegt diese Kosten? Gibt es auch hier eine Versicherung? Spielt auch hier (sowohl bei der Suchaktion als auch bei der Bergung des Fahrzeugs) die Fahrlaessigkeit eine Rolle (z.B. grob fahrlaessig einen Fluss an einer unmoeglichen Stelle furten)?
Bitte beantwortet diese Fragen nicht mit einer Auflistung von Dingen die man mitnehmen sollte damit man nicht liegenbleibt. Darum geht es hier nicht, ein Fahrzeug kann immer unreparierbar oder unabschleppbar fuer Begleitfahrzeuge oder andere vorbeikommende Fahrzeuge liegenbleiben.
Danke fuer die Antworten im voraus. Ich hoffe die Fragen sind nicht
spiessig und typisch deutsch.

Hans im Glueck