Hoffentlich ist dann noch oder wieder (soll ja erhöhte Aktivität am Vulkan geben) alles ruhig

Das wohl ja. Aber ich dachte bislang immer, dass Linie auf jeden Fall fliegen muss. Dass sich im Charterbereich einiges geändert hat, habe ich mitbekommen. Deswegen war ja meine Vermutung, dass die beiden genannten als Charter fliegen und deshalb (rechtlich) unproblematischer die Flüge streichen könne. Aber egal wie es ist: Der Ärger der Betroffenen bleibt.miho hat geschrieben:Wenn ein Flug zu schlecht gebucht ist, kann es durchaus billiger sein, die Passagiere umzubuchen und Entschaedigungen zu zahlen.
Wobei das im Detail auch wieder echt kompliziert ist. Meine Kaufleute für Tourismus und Freizeit haben sich da mühsam durchgekämpft. Grundsätzlich hat zwar der Fluggast, dessen Flug gestrichen wird Anspruch auf z. B. Erstattung, Umbuchung und Entschädigung, davon gibt es aber auch wieder Ausnahmen. Wieder anders kann es aussehen, wenn der ausgefallene Flug Teil einer Pauschalreise ist, da greift dann z. B. das Reiserecht (Reisemangel) und, und, und.... Nachlesen kann man das hier:miho hat geschrieben:Zumal viele den Passagiern vormachen, sie haetten keine weiteren Ersatzansprueche. Viele lassen sich vermutlich damit abspeissen.
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