Ob man mit einem 4x4 auf F-Pisten darf, hängt neben der grundsätzlichen Eignung eines Modells vom Vermieter ab. Es gibt durchaus welche, die zwar 4x4 verleihen, dann aber die Befahrung des Hochlandes im Kleingedruckten ausschließen.
Ausserdem ist es meines Wissen so, dass das Furten bei den Mietwagen-Versicherungen nicht gedeckt ist, folglich auf eigenes Risiko erfolgt, da können dann u.U. wirklich extreme Kosten auf einen zukommen, wenn man die Karre versenkt. Wir hatten dazu mal vor ein paar Jahren einen Faden hier im Forum. Ich weiss allerdings nicht, wie der aktuelle Stand ist.
Hochland-Ringstr.-Kombi
- carlotta
- Herrscher des Nordmeeres
- Beiträge: 682
- Registriert: Mo 13. Dez 2010, 17:56
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Hochland-Ringstr.-Kombi
Das ist in der Tat so, das Schäden, die beim/durch Furten am Fahrzeug entstehen nicht versichert sind. Bergungskosten kämen dann ebenfalls dazu., wenn man das Auto versenkt.
Mittlerweile legen, glaube ich, alle isländischen Verleiher ein Karte oder ein Faltblatt ins Fahrzeug, wo die nicht erlaubten Pisten kenntlich gemacht sind. Wenn man diese trotzdem fährt, verfällt auf der Strecke der Versicherungsschutz.
Dazu gehören meist Querverbindungen wie z.B F910 oder F210 und auch F578 rüber zur 35. Die F233 ghört mit Sicherheit auch dazu.
Bei der F910 ab F26 bis Askja ist das auf jeden Fall verständlcih. Bei der F910 ab Askja in östliche Richtung fehlt mir dafür allerdings das Verständnis.
Aber für diese Variante fehlt dem TE mindestens ein 1 Urlaubs-Tag. Die von ihm geplanten Pisten sollten jedenfalls erlaubt sein. An der F88 gibt es, wie ich gelesen habe, wohl neuerdings Wasserstandsanzeiger.
Vor allem, wenn über Vermittler bucht, sollte man sich das Kleingedruckte des Verleihers vor Ort, auf jeden Fall ebenfalls anschauen oder direkt erfragen.
Mittlerweile legen, glaube ich, alle isländischen Verleiher ein Karte oder ein Faltblatt ins Fahrzeug, wo die nicht erlaubten Pisten kenntlich gemacht sind. Wenn man diese trotzdem fährt, verfällt auf der Strecke der Versicherungsschutz.
Dazu gehören meist Querverbindungen wie z.B F910 oder F210 und auch F578 rüber zur 35. Die F233 ghört mit Sicherheit auch dazu.
Bei der F910 ab F26 bis Askja ist das auf jeden Fall verständlcih. Bei der F910 ab Askja in östliche Richtung fehlt mir dafür allerdings das Verständnis.
Aber für diese Variante fehlt dem TE mindestens ein 1 Urlaubs-Tag. Die von ihm geplanten Pisten sollten jedenfalls erlaubt sein. An der F88 gibt es, wie ich gelesen habe, wohl neuerdings Wasserstandsanzeiger.
Vor allem, wenn über Vermittler bucht, sollte man sich das Kleingedruckte des Verleihers vor Ort, auf jeden Fall ebenfalls anschauen oder direkt erfragen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste