


Hatte jetzt eine Seite von der Europäischen Kommission zu dem Thema gefunden, die mich das mit der Steuer jetzt auch langsam vermuten ließ.WERner hat geschrieben:Krankenversicherung ist in Island im Steuersatz enthalten, wie das aber nun berechnet wird, wieviel der Arbeitgeber zahlt weiss ich imo nicht.
Die Sachen mit dem Formular hatte ich zum Glück schon gelesen. Nur zur Sicherheit: Wenn ich also das E-Formular mitbringe (ich müsste es nachreichen; denn wenn es alle Versicherungszeiten bis zur Abreise berücksichtigen soll, kann es ja nicht schon vor der Abreise erstellt werden, oder?), dann kann ich also gleich in die isländische Krankenkasse wechseln, oder?WERner hat geschrieben:Das Formular E104 ist wichtig, es bestätigt das du in D(EU) krankenversicherst warst. Du hast in Island eine Wartezeit von 6 Monaten, bis die Krankenversicherung in Kraft tritt, die Zeit davor bist du also nicht versichert, wenn du dieses Formular nicht vorlegst. Da bleibt dann nur eine private Absicherung.
Wenn du nach Deutschland zurückkehrst, lässt du dir in Island das Formular E104 ausstellen und legst es deiner Versicherung in der BRD vor.
Erkundige dich genau, wie es mit deiner Versicherung in D. aussieht, wenn du diese "temporär" unterbrichst, und wie es mit einer Neuaufnahme aussieht. Die deutschen Versicherungen "mögen" eine Unterbrechung oder sogar Kündigung nicht so gerne....die leiden ja unter chronischem Geldmangel.
Schon fast ne IsländerinSie hat ehr so das Temerament -wird schon werden-
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