Hey Monique
ich weiss jetzt nun nicht welche "Unmenge...

" an Formularen du ausgefüllt hast, bei mir im Oktober 2000 warens gerade mal zwei...Kennitala und Meldung im Volksverzeichniss = Einwohnermelde-Amt....unter dem mir per Post zugestelltem Schreiben mit der Kennitala war ein Zusatz "Vantar Dvalarleyfi", brauch ne Aufenthaltsgenehmigung.
Mit diesem Schreiben bin ich hier in Höfn wieder zur Ortsverwaltung und fragte nach. Nach mehreren Telefonaten mit den Behörden in Reykjavik tickerte ein Formular aus dem Faxgerät und ich nahms mit nach Hause. Dort lags dann rum, wurde schlichtweg vergessen. Im Juli 2001 fiel's mir wieder in die Hände, ich hatte inzwischen die Wohnung gewechselt, hatte mich auch ordnungsgemäss umgemeldet, den Arbeitsplatz hatte ich inzwischen gewechselt und sogar meine Bankverbindung hier, besass ne Steuerkarte wie jeder Isländer auch, und das alles OHNE Aufenthaltsgenehmigung....
Nun gut, ich hab dann dieses Formular für die Aufenthaltsgenehmigung mal ausgefüllt, habs abgeschickt und bekam dann Wochen später im August 2001 meine Aufenthaltsgenehmigung. Der Text war allerdings ziemlich "Wischiwaschi" abgefasst, gültig für ein Jahr aber wenn ich das Land nicht verlasse weiterhin gültig bis...???
Meine Arbeitskollegen und andere isländische Freunde konnten mir auch keine weiteren Auskünfte geben, wussten nur wie es bei Angehörigen aus Nicht-EEA-Ländern abläuft.
Lange Zeit nach Ablauf dieses Jahres bin ich mal wieder zur Ortsverwaltung und fragte nach wie es denn nun mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubniss aussieht. Wieder mehrere Telefonate mit Behörden in Reykjavik, die nette Sekretärin in der Ortsverwaltung gab dann leicht verärgert auf und sagte fast wortwörtlich und auch schon wieder lächelnd zu mir: was solls, du hast ne Kennitala, arbeitest hier seit langer Zeit, hast ne eigene Wohnung, Bankverbindungen und ne Visa-Karte, wir kennen dich, WOZU? dann noch irgendein Formular ausfüllen von dem niemand so richtig weiss, wozu es nütze ist.....

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So lebe ich bis jetzt in Island.....hatte inzwischen mehrere Arbeitsstellen, bin zweimal umgezogen, war automatisch im Wählerverzeichniss bei den letzten Kommunal-Wahlen (nach 5 Jahren hat man das Recht zu wählen im Kommunalbereich) und bin jetzt sogar Häuslebesitzer, alles ohne diese "Dvalarleyfi".
Im Laufe der Jahre wurde die Sache mit dieser Aufenthaltsgenehmigung noch verwirrender hier, EEA oder nicht EEA. Nicht-EEA Angehörige mussten ne Residence-Permit-Karte beantragen, war ein Einleger für´n Pass mit Lichtbild im Kreditkarten-Format und die obligatorische Arbeitsgenehmigung.
Nun wurde diese Karte aber auch für EEA-Angehörige von Arbeitgebern/ Ortsverwaltungsangestellten u.a., nicht unbedingt mit der Materie vertrauten Menschen beantragt (macht man ja nicht alle Tage) + der nicht benötigten Arbeitsgenehmigung, das Durcheinander war komplett....es hätte ausgereicht für EEA-Angehörige sich ordnungsgemäss anzumelden, die Kennitala zu beantragen und damit auch die Aufenthaltsgenehmigung. Kennitala und Aufenthaltsgenehmigung für EEA war ein Formular (+ Kopie des Passes/Ausweises), für Nicht EEA waren das drei Formulare.
Ich versuch mal zusammen zu fassen, damits für "Neulinge" nicht allzu verwirrend wird, da "anscheinend" da etwas durcheinander geworfen wird..Kennitala, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und Eintrag im Volksverzeichniss/Einwohnermeldeamt....
Mitgliedsstaaten der EEA:
http://www.utl.is/english/residence-per ... countries/
Eine ARBEITSGENEHMIGUNG brauchten EEA-Angehörige noch nie, zumindest seit ich hier bin.
Eine AUFENTHALTSGEHMIGUNG "sollte" nach drei Monaten beantragt werden und wurde in schriftlicher Form, Einlege-Karte oder auf dickerem Dokumentenpapier dem Inhaber zugestellt... die Genehmigung wurde auch nur erstmals für max. 5 Jahre erteilt. Diese schriftliche Form und die zeitliche Begrenzung fallen nun, zumindest versteh ich das so, für EEA-Angehörige weg. EEA-Angehörige sind, zumindest weitgehends, im Zentral-Register der Schengen-Staaten registriert (Big Brother in Europe...

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KENNITALA ist die "Personen-Kennziffer" unter der der Inhaber im isländischen Volksverzeichniss geführt wird, im Prinzip nix anderes als ein virtueller Personal-Ausweis, die Kennitala beinhaltet Name/Geb-Datum und Wohnort des Inhabers. Geschäfte/Behörden/Banken u.ä. haben online eine SSL-Verbindung zum Volksverzeichniss, d.h. es reicht meistends aus nur die Kennitala anzugeben um Bank- und Kredit-Geschäfte zu tätigen u.a.
Das "Rückverfolgen" einer Kennitala ist für Privat-Leute nur noch über eine SSL-Verbindung möglich, z.B. über Homebanking, die Zahl der Anfragen ist minimiert (waren mal max. drei pro 24Stunden pro IP), damit wird Missbrauch weitgehends verhindert. Vor einigen Jahren war das Volksverzeichniss noch öffentlich, wurde dann wegen offensichtlichem Missbrauch geschlossen für private Anfragen. Es wird auch dokumentiert wer nachfragt.
Soweit mal mein Wissensstand August 2009.....