Auto bei Ausreise vorübergehend auf Island lassen

Mit eigenem oder gemieteten Auto oder Wohnmobil.
Nico1303
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Auto bei Ausreise vorübergehend auf Island lassen

Beitrag von Nico1303 » Sa 23. Mär 2013, 17:01

Hallo zusammen,

ich plane im Sommer einen längeren Aufenthalt auf Island (ca 6 Wochen). Dazu möchte ich mit einem Auto Ende Mai mit der Fähre nach Island fahren. Ende Juli muss ich leider wieder nach Deutschland zurückkommen.
Da die Fährpreise im Juli aber wesentlich teurer sind als im Oktober bin ich am überlegen, ob ich mein Auto Ende Juli auf Island lassen kann und mit dem Flugzeug nach Deutschland zurückkomme und mein Auto erst im Oktober mit der Fähre nach Deutschland zurückbringe. (Die Flüge wären günstiger als der Aufpreis für die Fähre)

Nun ist meine Frage ob das Ganze so möglich ist, ohne für das Auto Zoll und Importsteuer, etc. zahlen zu müssen? Auf der Seite des Islandischen Zolls habe ich dazu keine eindeutigen Aussagen gefunden.
Meiner Meinung nach könnte es gehen da das Fahrzeug ja weniger als 12 Monate auf Island ist und somit dort nicht angemeldet werden muss.
Die Frage die ich mir dabei stelle ist, ob es für den Zoll notwendig ist das ich mit dem Auto auf Island bin oder ob das Auto vorübergehend alleine dortbleiben kann.
Hat jemand soetwas schon ausprobiert oder beim Islandischen Zoll erfragt ob das möglich ist?

Vielen Dank schon mal für die Antworten
Viele Grüße
Nico
snaefell
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Re: Auto bei Ausreise vorübergehend auf Island lassen

Beitrag von snaefell » Sa 23. Mär 2013, 18:04

Hallo,
Nico1303 hat geschrieben:
Meiner Meinung nach könnte es gehen da das Fahrzeug ja weniger als 12 Monate auf Island ist und somit dort nicht angemeldet werden muss.
Die Frage die ich mir dabei stelle ist, ob es für den Zoll notwendig ist das ich mit dem Auto auf Island bin oder ob das Auto vorübergehend alleine dortbleiben kann.
Hat jemand soetwas schon ausprobiert oder beim Islandischen Zoll erfragt ob das möglich ist?
Das ist zolltechnisch kein Problem.

Gruss

Christian
Eistraveller
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Re: Auto bei Ausreise vorübergehend auf Island lassen

Beitrag von Eistraveller » So 24. Mär 2013, 16:47

Hallo Nico,

gar kein Problem. Du brauchst nur einen Stellplatz für das Fahrzeug, habe ich im letzten Jahr auch so gemacht.

Am lokalen Flughafen in Reykjavik (nicht in Kevlavik) kann man sein Fahrzeug auch abstellen (wenn sonst gar nix mehr geht), ohne dafür Parkgebühren zu zahlen. Hatte ich extra dort nachgefragt, es dann aber doch anderswo untergestellt.

FG,
Dieter
Nico1303
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Re: Auto bei Ausreise vorübergehend auf Island lassen

Beitrag von Nico1303 » So 24. Mär 2013, 18:32

Vielen Dank für die Antworten, dann werde ich das vermutlich so machen.

@ Eistraveller: weist du ob es am Flughafen in Reykjavik eine Höchstparkdauer gibt, die das Fahrzeug dort stehen darf, bzw. wo hast du das nachgefragt, ob man dort parken kann?
Oder kannst du mir, gerne auch per PN, verraten wo du dein Auto abgestellt hast?

Danke und schönen Abend
Nico
kastone
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Re: Auto bei Ausreise vorübergehend auf Island lassen

Beitrag von kastone » Mi 14. Aug 2013, 18:39

Hallo,

ich möchte nächstes Jahr auch mein Auto für einige Monate in Island stehen lassen und habe diesbezüglich bei der Zollverwaltung angefragt. Diese hat mir geantwortet: "According to the rules regarding cars imported temporarily: You are not allowed to leave the car for a longer period than total 6 weeks. Please find more information here: http://customs.is/default.asp?cat_id=380".

In der Declaration for Temporary Duty Free Importation of a Motor Vehicle steht: "I, the signatory importer of the vehicle/vessel referred to overleaf, have acquainted myself with the conditions for temporary duty free importation of motor vehicles/vessels, stated in art. 7(4) of the customs law no. 88/2005 and art. 18. and 19. of regulation no. 630/2008. .."

Customs Law 88/2005 Art. 7(4) besagt: "On automobiles, motorcycles and trailers registered abroad and imported to the country by persons who have had residence abroad. This exemption is valid for one month from the vehicle’s arrival in this country. The director of customs may grant an extension to temporary importation according o paragraph 1 of this point for up to three months each time, up to a total maximum of twelve months, ..."

Bedeutet dies, dass ich bei der Einreise zunächst nur eine Erlaubnis für 4 Wochen erhalte, die ich dann um jeweils 3 Monate verlängern kann oder kann ich auch gleich eine Erlaubnis für 12 Monate erhalten?

Regulation 630/2008 Art. 18(4) besagt: "The vehicle will be exported from Iceland at the end of the stay in Iceland by the person concerned, and no later than one year from the importer’s arrival in Iceland. It shall make no difference in this connection if the person concerned leaves the country for shorter periods, e.g. on leave from employment or study, provided such absence does not exceed six weeks during a 12-month period."

Hier steht, dass ich, während mein Auto in Island ist, dass Land nur für maximal 6 Wochen in der Summe verlassen darf? Wird das tatsächlich überprüft? Ich würde gerne Ende April das Auto nach Island bringen und Anfang Oktober wieder zurück und in dem Zeitraum voraussichtlich drei zweiwöchige Touren machen.

Beste Grüße
Klaus

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