PFAR/FFAR Mietwagen in Island

Die anspruchsvollere Art, mit dem Auto durch Island zu reisen.
havenonick
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PFAR/FFAR Mietwagen in Island

Beitrag von havenonick » Fr 22. Sep 2023, 17:17

Ich möchte gerne einen 4WD in Island buchen. Die Vermieter und Mietwagenportale gehen etwas uneinheitlich mit der Option "Allrad" um.

Manche im Internet behaupten, das zweite F im ACRISS Code stehe für 4WD. Ist aber so nicht haltbar und steht eher für SUV.

Was ist eure Erfahrung mit den Buchungsklassen in Island? Was für Autos bekommt man? Haben die FFARs und PFARs nicht sowieso alle Allrad?

Ich habe jetzt mal auf gut Glück einen PFAR bei Alamo/Enterprise gebucht und ne Mail geschickt, um mir einen Allrad bestätigen zu lassen.
havenonick
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Re: PFAR/FFAR Mietwagen in Island

Beitrag von havenonick » Fr 22. Sep 2023, 18:14

Aha. Genaues Studium der Mietbedingungen meines Vertrages scheint zu helfen:

Fahrgebietsbeschränkungen:Fahrten auf nicht-asphaltierten Straßen sowie Offroad nicht erlaubt; Fahrgebietsbeschränkungen: erlaubt auf F-Straßen mit Kategorien
EFMN, EFAR, IFMR, IFAR, SFAR, FFAR, PFAR, LFAR

Das bedeutet im Umkehrschluss wohl, dass diese Kategorien 4WDs sind.
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Monique
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Re: PFAR/FFAR Mietwagen in Island

Beitrag von Monique » So 24. Sep 2023, 22:28

havenonick hat geschrieben:
Fr 22. Sep 2023, 18:14
Aha. Genaues Studium der Mietbedingungen meines Vertrages scheint zu helfen:

Fahrgebietsbeschränkungen:Fahrten auf nicht-asphaltierten Straßen sowie Offroad nicht erlaubt; Fahrgebietsbeschränkungen: erlaubt auf F-Straßen mit Kategorien
EFMN, EFAR, IFMR, IFAR, SFAR, FFAR, PFAR, LFAR

Das bedeutet im Umkehrschluss wohl, dass diese Kategorien 4WDs sind.
Offroad ist generell verboten in Island. Und es gibt auch nicht-asphaltierte Straßen, die mit jedem 2wd befahrbar sind. Das scheint also keine isländische Kategorisierung zu sein. Meist werden für alles, was nicht 4wd ist, die F-Straßen und einzelne ehem. F-Straßen (die heute also keine mehr sind, aber dennoch ne Belastung für die Fahrzeuge sind) wie z. B. die 35 (Kjölur) ausgeschlossen.

Und nicht wundern: Auch bei "fetten" 4wd besteht kein Versicherungsschutz, wenn du das Fahrzeug beim Furten beschädigst. Egal wie flach oder tief die Pfütze / der Fluss war, egal ob auf Aufsetzen = Unterboden oder Motor zerstören. Furtschäden sind quasi nicht versicherbar. Was aber nicht heißt, dass man mit diesen Fahrzeugen nicht durchs Wasser darf. Im Schadensfall bist du halt nur nicht versichert.

Monique

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